Warmwasserbereitung (ab 1.1.2025)

Anschaffung einer Warmwasserwärmepumpe

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuinstallation von Warmwasserwärmepumpen für Wohngebäude die innerhalb eines Wohngebäudes oder auf dem Gebäudegrundstück installiert sind.

Definition: Eine Warmwasserwärmepumpe, auch Wärmepumpenboiler oder -speicher genannt, ist ein Trinkwasserspeicher mit integrierter Luft/Wasser-Wärmepumpe zur Wassererwärmung. Sie gewinnt die Energie zur Wassererwärmung aus der Umgebungsluft.

Zum Antragsportal Förderrichtlinie Warmwasserwärmepumpe

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderhöhe beträgt 20% des Anschaffungspreises der Warmwasserwärmepumpe inklusive Installation, jedoch maximal 1.000 Euro je Warmwasserwärmepumpe und Wohngebäude.

Welcher Nachweis ist dem Antrag beizufügen?

Dem Antrag muss ein Angebot zur Installation einer Warmwasserwärmepumpe beigefügt werden. Aus diesem Angebot müssen für die Warmwasserwärmepumpe folgende Angaben hervorgehen:

  1. Installationsort
  2. Kaufpreis inklusive Installation
  3. Dass es sich um eine „Warmwasserwärmepumpe zur Trinkwassererwärmung“ handelt

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:

  1. Bescheinigung eines Fachunternehmens über die ordnungsgemäße, sichere Installation und Inbetriebnahme der Warmwasserwärmepumpe gemäß gültiger Normen und Regelwerke
  2. Kopie der Rechnung für die Warmwasserwärmepumpe
  3. Inbetriebnahme-Protokoll der Warmwasserwärmepumpe
  4. Foto der installierten Warmwasserwärmepumpe

Wichtige Hinweise:

Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.

Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.