Gefördert wird ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) je Haushalt für Inhaber des Familienpasses Bietigheim-Bissingen.
Hinweis: Stromspeicher für Steckersolargeräte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert wird die Installation einer Schuko-Steckdose (falls solch eine noch nicht vorhanden ist) für den Anschluss eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes) pro Wohneinheit bei Familien mit Familienpass Bietigheim-Bissingen.
Hinweis: Diese Förderung entfällt, falls bereits eine Schuko-Steckdose auf dem Balkon vorhanden ist.
Die Förderhöhe für die Anschaffung eines Steckarsolargerätes (Balkonkraftwerkes) beträgt für Haushalte mit dem Familienpass Bietigheim-Bissingen bis zu 200 Euro pro Wohneinheit.
Die Förderhöhe für die Installation einer Schuko-Steckdose beträgt für Haushalte mit dem Familienpass Bietigheim-Bissingen bis zu 50 Euro pro Wohneinheit.
Die Maßnahme „Anschaffung eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes)“ bedarf keiner Bewilligung. Es kann direkt die Auszahlung beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Auszahlungsantragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 2 Monate sein.
Die Maßnahme „Installation einer Schuko-Steckdose“ bedarf keiner Bewilligung. Es kann direkt die Auszahlung beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Auszahlungsantragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 2 Monate sein.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:
Die Maßnahmen „Installation eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk)“ und „Installation einer Steckdose für den Anschluss eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk)“ bedürfen keiner vorherigen Bewilligung. Es kann direkt die Auszahlung beantragt werden.