Stromerzeugung (ab 1.1.2025)

Anschaffung eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes) & Installation einer Schuko-Steckdose

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) je Haushalt für Inhaber des Familienpasses Bietigheim-Bissingen.

Hinweis: Stromspeicher für Steckersolargeräte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gefördert wird die Installation einer Schuko-Steckdose (falls solch eine noch nicht vorhanden ist) für den Anschluss eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes) pro Wohneinheit bei Familien mit Familienpass Bietigheim-Bissingen.

Hinweis: Diese Förderung entfällt, falls bereits eine Schuko-Steckdose auf dem Balkon vorhanden ist.

Zum Antragsportal Förderrichtlinie Steckersolargerät 

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderhöhe für die Anschaffung eines Steckarsolargerätes (Balkonkraftwerkes) beträgt für Haushalte mit dem Familienpass Bietigheim-Bissingen bis zu 200 Euro pro Wohneinheit.

Die Förderhöhe für die Installation einer Schuko-Steckdose beträgt für Haushalte mit dem Familienpass Bietigheim-Bissingen bis zu 50 Euro pro Wohneinheit.

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

Die Maßnahme „Anschaffung eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes)“ bedarf keiner Bewilligung. Es kann direkt die Auszahlung beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Auszahlungsantragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 2 Monate sein.

  • Gefördert wird ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) mit einer maximalen Modulleistung von 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 W pro Wohneinheit, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen.
  • Die gültigen Netzanschlussbedingungen sind einzuhalten.
  • Personen, die eine Zuwendung erhalten, verpflichten sich zu einer Nutzung des geförderten Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes) über mindestens fünf Jahre in der entsprechenden Wohneinheit. Eine Nutzung außerhalb dieser Wohneinheit ist nicht zulässig.

Die Maßnahme „Installation einer Schuko-Steckdose“ bedarf keiner Bewilligung. Es kann direkt die Auszahlung beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Auszahlungsantragstellung darf das Rechnungsdatum nicht älter als 2 Monate sein.

  • Gefördert wird die Installation einer Schuko-Steckdose auf dem Balkon pro Wohneinheit, wenn alle anzuwendenden VDE-Normen erfüllt werden.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Steckersolargerät (Balkonkraftwerk)

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:

  1. Bestätigungs-Nachweis über die ordnungsgemäße und sichere Installation durch einen Fachbetrieb oder Selbsterklärung über den fachgerechten Aufbau und Installation des Steckersolargerätes.
  2. Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister des Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes) (Status „In Betrieb“)
  3. Kopie der Rechnung für das Steckersolargerät (Balkonkraftwerk), aus der die Leistung des Wechselrichters ersichtlich ist
  4. Foto des installierten Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes)
  5. bei Mieter / Mieterinnen die Einverständniserklärung des Eigentümers / der Eigentümerin vorliegt bzw. dieses bestätigt wurde

Wann erfolgt die Auszahlung?

Schuko-Steckdose

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:

  1. Bescheinigung eines Fachunternehmens über die ordnungsgemäße und sichere Installation
  2. Kopie der Rechnung aus der der Einbauort ersichtlich ist und, dass die Installation der Schuko-Steckdose zum Zweck des Anschlusses eines Steckersolargerätes auf dem Balkon installiert wurde
  3. bei Mieter / Mieterinnen die Einverständniserklärung des Eigentümers / der Eigentümerin vorliegt bzw. dieses bestätigt wurde

Wichtiger Hinweis:

Die Maßnahmen „Installation eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk)“ und „Installation einer Steckdose für den Anschluss eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk)“ bedürfen keiner vorherigen Bewilligung. Es kann direkt die Auszahlung beantragt werden.

 

Hinweise zur Förderrichtlinie "Steckarsolageräte"