Warmwasserbereitung (ab 1.8.2025)

Anschaffung eines elektrischen Heizstabes zur Wassererwärmung durch Strom der eigenen PV Anlage

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuinstallation von Heizstäben zwecks Wassererwärmung für Wohn- und Vereinsgebäude die innerhalb einer Gebäudeheizungsanlage oder Warmwasserspeichers installiert sind und die durch den elektrischen Strom der eigenen PV Anlage betrieben werden.

Definition: Ein elektrischer Heizstab ist in einem Wasserspeicher oder einer Heizungsanlage zwecks Wassererwärmung installiert. Der elektrische Heizstab wird mit dem Strom aus einer PV Anlage durch die so genannte „PV Überschuss Erwärmung“ betrieben, wenn die PV Anlage elektrischen Strom produziert.

Zum Antragsportal Förderrichtlinie Heizstab zur Wassererwärmung

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderhöhe beträgt 20% des Anschaffungspreises des elektrischen Heizstabes inklusive der für den Betrieb des Heizstabes notwendige Heizungs- und Elektro Installation, jedoch maximal 600 Euro je Heizungsanlage bzw. Wasserspeicher und Wohn- bzw. Vereinsgebäude.

Welcher Nachweis ist dem Antrag beizufügen?

  1. Eigentumsnachweis durch Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag oder ähnliche (nicht älter als 3 Jahre)
  2. Bei gemeinnützigen Vereinen ist eine Kopie folgender Unterlagen einzureichen:
    1. Aktuelle Vereinssatzung, aus der ersichtlich ist, dass die Antragstellende Person zur Antragstellung berechtigt ist
    2. Eintragung im Vereinsregister
  3. Miteigentümer- bzw. Vermieter Einverständniserklärung, dass das Vorhaben genehmigt wird
  4. Ein auf den / die Antragsteller:in ausgestelltes Angebot für den Kauf und Installation eines elektrischen Heizstabes zwecks Wassererwärmung in einer Heizung oder einem Wasserspeicher und Stromeinspeisung aus einer PV Anlage.
  5. Nachweis einer entweder
    1. bestehenden PV Anlage mittels Kopie der Eintragung im Marktstammdatenregister ODER
    2. geplanten PV Anlage mittels Kopie eines aktuellen Angebots

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:

  1. Rechnungskopie vom:
    a. Heizungsinstallateur über die Lieferung und Installation eines elektrischen Heizstabes mit „PV Überschuss Erwärmung“
    b. Elektroinstallateur über die Lieferung und Installation der Elektro- und Regeltechnik für den Betrieb des Heizstabes in Verbindung mit einer PV Anlage

ODER

  1. Gesamtrechnungskopie eines Installationsbetriebes über die Lieferung und Installation eines elektrischen Heizstab mit „PV Überschuss Erwärmung“ und der dazugehörigen Elektro- und Regeltechnik- Anlage für den Betrieb des Heizstabes in Verbindung mit einer PV Anlage
  2. Zahlungsnachweis (Heizungsbauer und Elektriker) in Form eines Kontoauszuges, Zahlungsüberweisung oder Zahlungsquittung über die Rechnungsbezahlung
  3. Kopie der Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister mit Status „In Betrieb“

Wichtige Hinweise:

Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.

Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.