Gefördert wird die Neuinstallation von Heizstäben zwecks Wassererwärmung für Wohn- und Vereinsgebäude die innerhalb einer Gebäudeheizungsanlage oder Warmwasserspeichers installiert sind und die durch den elektrischen Strom der eigenen PV Anlage betrieben werden.
Definition: Ein elektrischer Heizstab ist in einem Wasserspeicher oder einer Heizungsanlage zwecks Wassererwärmung installiert. Der elektrische Heizstab wird mit dem Strom aus einer PV Anlage durch die so genannte „PV Überschuss Erwärmung“ betrieben, wenn die PV Anlage elektrischen Strom produziert.
Die Förderhöhe beträgt 20% des Anschaffungspreises des elektrischen Heizstabes inklusive der für den Betrieb des Heizstabes notwendige Heizungs- und Elektro Installation, jedoch maximal 600 Euro je Heizungsanlage bzw. Wasserspeicher und Wohn- bzw. Vereinsgebäude.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:
ODER
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.
Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.