Stromerzeugung und Warmwasserbereitung (ab 1.1.2025)

Anschaffung einer Photovoltaik-Thermie-Anlage

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuinstallation von Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und Solarthermie-Modulen (sog. PVT-Module) für Wohngebäude. Die PVT-Module werden sowohl an der Fassade als auch auf dem Dach eines Wohngebäudes gefördert. Alternativ können die PVT-Module auch auf einem Nebengebäude installiert werden (bspw. Carport, Garage,).

Zum Antragsportal Förderrichtlinie Photovoltaik-Thermie-Anlage

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderhöhe beträgt 200 Euro/kWp, jedoch maximal 2.000 Euro pro PVT-Anlage und Gebäude.

Welcher Nachweis ist dem Antrag beizufügen?

Dem Antrag muss ein Angebot zur Installation einer Photovoltaik-Thermie-Anlage (PVT-Anlage) beigefügt werden. Aus diesem Angebot muss die installierte Leistung für Strom und Wärme hervorgehen.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht (siehe Punkt 6) eingereicht wurden:

  1. Bescheinigung eines Fachunternehmens über die ordnungsgemäße, sichere Installation und Inbetriebnahme der PVT-Anlage gemäß gültiger Normen und Regelwerke
  2. Kopie der Rechnung für die PVT-Anlage
  3. Inbetriebnahme-Protokoll der PVT-Anlage
  4. Bestätigung der Registrierung der PVT-Anlage im Marktstammdatenregister (Status „In Betrieb“)
  5. Foto der installierten PVT-Anlage

Wichtige Hinweise:

Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.

Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.