Gefördert wird die Neuinstallation von Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und Solarthermie-Modulen (sog. PVT-Module) für Wohngebäude. Die PVT-Module werden sowohl an der Fassade als auch auf dem Dach eines Wohngebäudes gefördert. Alternativ können die PVT-Module auch auf einem Nebengebäude installiert werden (bspw. Carport, Garage,).
Die Förderhöhe beträgt 200 Euro/kWp, jedoch maximal 2.000 Euro pro PVT-Anlage und Gebäude.
Dem Antrag muss ein Angebot zur Installation einer Photovoltaik-Thermie-Anlage (PVT-Anlage) beigefügt werden. Aus diesem Angebot muss die installierte Leistung für Strom und Wärme hervorgehen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht (siehe Punkt 6) eingereicht wurden:
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.
Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.