Gefördert wird die Entsiegelung von wasserundurchlässigen Flächen auf Grundstücken auf Gemarkung der Stadt Bietigheim-Bissingen. Die zu entsiegelnde Mindestfläche beträgt 10 m². Die Mindestfläche kann aus mehreren Teilflächen bestehen. Die durch die Entsiegelungsmaßnahmen entstehenden wasserdurchlässigen Flächen müssen eine Niederschlagsdurchlässigkeit von mind. 30% aufweisen.
Die Förderhöhe beträgt 50 Euro/m², jedoch maximal 1.500 Euro je Grundstück.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen/Nachweise fristgerecht eingereicht wurden:
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.
Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.