Entsiegelung (ab 1.1.2025)

Entsiegelung von Grundstücksflächen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entsiegelung von wasserundurchlässigen Flächen auf Grundstücken auf Gemarkung der Stadt Bietigheim-Bissingen. Die zu entsiegelnde Mindestfläche beträgt 10 m². Die Mindestfläche kann aus mehreren Teilflächen bestehen. Die durch die Entsiegelungsmaßnahmen entstehenden wasserdurchlässigen Flächen müssen eine Niederschlagsdurchlässigkeit von mind. 30% aufweisen.

Zum Antragsportal Förderrichtlinie Entsiegelung

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderhöhe beträgt 50 Euro/m², jedoch maximal 1.500 Euro je Grundstück.

Welche Nachweise sind dem Antrag beizufügen?

  • Lageplan (Skizze möglich)
  • Fotos der Bestandssituation
  • Angebot zur Herstellung der neuen wasserdurchlässigen Oberfläche (aus diesem Angebot müssen die Adresse, die Kosten sowie die Art der neuen Oberfläche hervorgehen)

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen/Nachweise fristgerecht eingereicht wurden:

  • Bestätigungs-Nachweis über die ordnungsgemäße und sichere Herstellung der wasserdurchlässigen Oberfläche gemäß den gültigen Normen und Regelwerken durch ein geeignetes Fachunternehmen oder durch eine Eigenerklärung
  • Fotos der Entsiegelungsmaßnahme
  • Kopien der Rechnungen

Wichtige Hinweise:

Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.

Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.