Um die Verkehrssituation in den Städten zu verbessern, ist die Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrsmitteln sinnvoll. Der Umstieg vom eigenen Kraftfahrzeug etwa auf ein Lastenrad zur Nutzung für den Waren- und Personentransport soll nun auch in Bietigheim-Bissingen für möglichst viele Menschen, insbesondere Familien und Alleinerziehende, erleichtert werden.
Gefördert wird pro Haushalt einmalig der Kauf eines neuen, elektrisch unterstützten Lastenrades (E-Lastenrad), eines muskelbetriebenen Lastenrades oder eines Rad-Lastenanhängers.
Die geförderten Fahrzeuge haben 2 oder 3 Räder und werden ohne einen Verbrennungsmotor, fortbewegt. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei.
E-Lastenräder haben im Gegensatz zu rein muskelbetriebenen Lastenrädern einen elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt).
Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses für E-Lastenräder und die rein muskelbetriebenen Lastenräder erfüllt werden:
Rad-Lastenanhänger (Transportanhänger oder Kinderanhänger) müssen:
Der Antragsteller muss folgende Bedingungen erfüllen:
Eine rein gewerbliche Nutzung des geförderten Fahrrades oder Anhängers ist nicht förderfähig.
Es wird für die Neuanschaffung von Elektrolastenrädern für Privatpersonen ein einmaliger Zuschuss von 30% des Anschaffungspreises, maximal jedoch 1.000 € gewährt.
Die Förderung bei Anschaffung eines muskelbetriebenen Lastenrads oder Rad-Lastenanhängers erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 30% der Anschaffungskosten, jedoch bis maximal 300 € bei muskelbetriebenen Lastenrädern oder 100 € bei Lastenanhängern.
Pro Haushalt wird nur einmalig ein E-Lastenrad, ein muskelbetriebenes Lastenrad oder ein Rad-Lastenanhänger gefördert. Eine Doppelförderung durch andere Förderprogramme ist ausgeschlossen, das städtische Förderprogramm ist dann nachrangig.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich durch einen Förderaufkleber (Aktionslogo) auf dem geförderten E-Lastenrad, muskelbetriebenen Lastenrad oder dem Rad-Lastenanhänger auf die Förderung der Stadt Bietigheim-Bissingen hinzuweisen.