Förderung von E-Lastenrädern, muskelbetriebenen Lastenrädern und Rad-Lastenanhängern für Privatpersonen

Zielsetzung

Um die Verkehrssituation in den Städten zu verbessern, ist die Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrsmitteln sinnvoll. Der Umstieg vom eigenen Kraftfahrzeug etwa auf ein Lastenrad zur Nutzung für den Waren- und Personentransport soll nun auch in Bietigheim-Bissingen für möglichst viele Menschen, insbesondere Familien und Alleinerziehende, erleichtert werden.

Zum Antragsportal Förderrichtlinie Lastenräder 

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird pro Haushalt einmalig der Kauf eines neuen, elektrisch unterstützten Lastenrades (E-Lastenrad), eines muskelbetriebenen Lastenrades oder eines Rad-Lastenanhängers.

Die geförderten Fahrzeuge haben 2 oder 3 Räder und werden ohne einen Verbrennungsmotor, fortbewegt. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei.

E-Lastenräder haben im Gegensatz zu rein muskelbetriebenen Lastenrädern einen elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt).

Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses

Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses für E-Lastenräder und die rein muskelbetriebenen Lastenräder erfüllt werden:

  • Zulassung für eine Zuladung von mindestens 40 kg (ohne Fahrer),
  • verlängerter Radstand von mindestens 130 cm und
  • eine Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem Lastenrad verbunden ist und ein Transportvolumen von mindestens 140 Liter besitzt.

Rad-Lastenanhänger (Transportanhänger oder Kinderanhänger) müssen:

  • für eine Zuladung von mindestens 30 kg zugelassen sein
  • eine Transportmöglichkeit mit einem Transportvolumen von mindestens 30 Liter besitzen.

Zuwendungsempfänger

Der Antragsteller muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Natürliche Person; bevorzugt werden Familien, Alleinerziehende und Personen mit Behinderung
  • Hauptwohnsitz in Bietigheim-Bissingen
  • Einwilligung zum Anbringen eines Aufklebers (Aktionslogos) auf dem geförderten Lastenrad oder Lastenanhänger

Eine rein gewerbliche Nutzung des geförderten Fahrrades oder Anhängers ist nicht förderfähig.

Umfang und Höhe der Zuwendung

Es wird für die Neuanschaffung von Elektrolastenrädern für Privatpersonen ein einmaliger Zuschuss von 30% des Anschaffungspreises, maximal jedoch 1.000 € gewährt.

Die Förderung bei Anschaffung eines muskelbetriebenen Lastenrads oder Rad-Lastenanhängers erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 30% der Anschaffungskosten, jedoch bis maximal 300 € bei muskelbetriebenen Lastenrädern oder 100 € bei Lastenanhängern.

Pro Haushalt wird nur einmalig ein E-Lastenrad, ein muskelbetriebenes Lastenrad oder ein Rad-Lastenanhänger gefördert. Eine Doppelförderung durch andere Förderprogramme ist ausgeschlossen, das städtische Förderprogramm ist dann nachrangig.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich durch einen Förderaufkleber (Aktionslogo) auf dem geförderten E-Lastenrad, muskelbetriebenen Lastenrad oder dem Rad-Lastenanhänger auf die Förderung der Stadt Bietigheim-Bissingen hinzuweisen.