Die Förderrichtlinie Klimaschutz und die Förderrichtlinie Klimafolgenanpassung treten ab dem 01.01.2025 in Kraft. Die Förderung von E-Lastenrädern und Rad-Lastenanhängern ist jetzt schon verfügbar.
Die Förderrichtlinie Klimaschutz beinhaltet folgende Fördermaßnahmen:
Die Förderrichtlinie Klimafolgenanpassung beinhaltet folgende Fördermaßnahmen:
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.
Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.
Ausgenommen ist die Maßnahme „Installation eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk)“ und „Installation einer Steckdose für den Anschluss eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerkes)“. Diese Maßnahmen bedürfen keiner Bewilligung. Es kann direkt die Auszahlung beantragt werden.
Zur Erreichung der Klimaneutralität muss möglichst viel erneuerbare Energien erzeugt werden. Der Umstieg zur klimafreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung muss dabei schneller erfolgen als bisher. Dazu braucht es zusätzlicher Anreize bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die im folgenden definierten Fördermaßnahmen sollen diese Anreize schaffen.
Im Gemeinderat wird diese Aktivität durch Anträge der Fraktionen der CDU, SPD, GAL und durch den Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Bietigheim-Bissingen klimaneutral "1000 Balkonkraftwerke für ein klimaneutrales Bietigheim-Bissingen" unterstützt.
Da die Folgen des Klimawandels bereits weithin spürbar sind und auch in Bietigheim-Bissingen Trockenperioden und Starkregenereignisse immer häufiger vorkommen, sollen in den kommenden Jahren neben Maßnahmen zum Klimaschutz auch verstärkt Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung umgesetzt werden. Zur Bewältigung bestimmter Klimafolgen sind insbesondere Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, zur nachhaltigen Nutzung von Regenwasser und zur Verbesserung der Wasserdurchlässigkeit der Böden erforderlich. Zu diesem Zweck sollen in Bietigheim-Bissingen Zisternen und Entsiegelungsmaßnahmen gefördert werden.
Radfahren ist eine gesunde, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung. Kommunen mit hohem Radverkehrsanteil bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Mobilität und Lebensqualität. Daher hat sich auch Bietigheim-Bissingen die Förderung des Radverkehrs zum Ziel gesetzt.