Zisternen (ab 1.1.2025)

Anschaffung einer Regenwasser-Zisterne ohne / mit Retentionsvolumen

Was wird gefördert und in welcher Höhe wird gefördert?

Regenwasser-Zisterne ohne Retentionsvolumen

Gefördert wird die Neuinstallation von Regenwasser-Zisternen ohne Retentionsvolumen, die innerhalb eines Wohngebäudes oder auf dem Gebäudegrundstück auf Gemarkung der Stadt Bietigheim-Bissingen installiert werden. Das Mindestvolumen muss 1,5 m³ betragen.

Die Förderhöhe beträgt 100 Euro/m³, jedoch maximal 500,- Euro je Zisterne und Wohngebäude.

Zum Antragsportal Förderrichtlinie Regenwasser-Zisternen

Was wird gefördert und in welcher Höhe wird gefördert?

Regenwasser-Zisterne mit Retentionsvolumen

Gefördert wird die Neuinstallation von Regenwasser-Zisternen mit einem Retentionsvolumen von mindestens 25%, die innerhalb eines Wohngebäudes oder auf dem Gebäudegrundstück auf Gemarkung der Stadt Bietigheim-Bissingen installiert werden. Das Mindestvolumen muss 1,5 m³ betragen.

Die Förderhöhe beträgt 200 Euro/m³, jedoch maximal 1.500 Euro je Zisterne und Wohngebäude.

Förderrichtlinie Regenwasser-Zisternen

Welcher Nachweis ist dem Antrag beizufügen?

Dem Antrag muss ein Angebot zum Kauf und zur Installation einer Regenwasser-Zisterne mit Retentionsvolumen beigefügt werden. Aus diesem Angebot müssen die Adresse, der Kaufpreis, die Art der Zisterne sowie der Installationsort für die Zisterne hervorgehen.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen/Nachweise fristgerecht eingereicht wurden:

  • Bestätigungs-Nachweis über die ordnungsgemäße und sichere Installation gemäß den gültigen Normen und Regelwerken durch ein geeignetes Fachunternehmen
  • Inbetriebnahme-Protokoll
  • Fotos der installierten Zisterne
  • Kopie der Rechnung

Wichtige Hinweise:

Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.

Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.

Für eine Gebührenreduzierung bei der GAG (Gesplittete Abwassergebühr) muss das Nutzvolumen mindestens 1,5m³ betragen.