Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Strom-Batteriespeichersystemen (Blei Akkus sind von der Förderung ausgenommen) in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden Photovoltaik-Anlagen mit einem Inbetriebnahme Datum nach dem 01.01.2020.
Die Förderhöhe beträgt 100 Euro/kWh Strom-Batteriespeicherkapazität, jedoch maximal 1.000 Euro pro Strom-Batteriespeicher und Gebäude.
Gefördert wird die Neuinstallation eines Strom-Batteriespeichers zum Speichern des elektrischen Stromes welcher durch eine angeschlossene PV–Anlage (Photovoltaik-Anlage) erzeugt wird. Für jede PV-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Strom-Batteriespeichersysteme auf ein Strom-Batteriespeichersystem begrenzt.
Dem Antrag ist beizufügen:
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn folgende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden:
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung des Bewilligungsantrages noch nicht begonnen worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als begonnen.
Wird die Maßnahme nach Antragstellung des Bewilligungsantrages und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr der antragstellenden Person, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.